


Treppenhausreinigung
- Treppenhaus fegen und anschließend Nasswischen
- Briefkästen reinigen
- Treppenhausfenster putzen
- Treppengeländer abwischen
- Handlauf abwischen
- Wohnungseingangszargen von Außen abledern
- Hauseingangstür reinigen
- Kellerflure fegen
- Dachboden fegen
- Tiefgaragen fegen
Sprechen Sie uns einfach darauf an. Um Urlaubs- oder Krankheitsvertretung brauchen Sie sich - anders als bei freiberuflich Putzenden - nicht zu kümmern.
Geprüft sauber:
Sie haben den Anspruch auf transparente Darstellung unsere Leistung, daher lassen wir uns die ordnungsgemäße Ausführung der Treppenhausreinigung jede Woche von einem Bewohner quittieren. Der Eigentümer oder Verwalter erhält einmal im Monat die Durchschriften der Arbeitsnachweise. Damit kann jederzeit transparent und lückenlos die Ausführung der Reinigungsarbeiten nachgewiesen werden. So entsteht eine für alle Beteiligten glasklare Situation.
Hausmeisterservice ist steuerlich absetzbar:
Gemäß § 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 600,- Euro / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 3.000,- Euro / Jahr anerkannt. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.
Mieter können Kosten für Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung steuerlich absetzen auch Kosten für so genannte Kleinreparaturen.